Anpassung des TV DN an das Mindestlohngesetz

Erstellt von MAV |

Liebe Kolleg*innen,

durch die Änderungen im Mindestlohngesetz, welche zum 01.10.2022 in Kraft getreten sind, gibt es auch Änderungen im Tarifvertrag Diakonie Niedersachsen. Der gesetzliche Mindestlohn beträgt damit ab 01. Oktober 12€ pro Stunde.

Tabellenentgelte an Mindestlohn angepasst

Im Kern der Änderungen wurden die Tabellenentgelte der Entgeltgruppen S1 und E1 an das Mindestlohngesetz angepasst, indem das Entgelt der S1 angehoben wurde und für die E1 schon aushandelte Entgelterhöhung vorgezogen wurde.

Der Änderungstarifvertrag mit den Vereinbarungen steht hier zum Download zur Verfügung. Die neuen Entgelttabellen sind hier verfügbar.

Die ab dem 01. Oktober 2022 vereinbarten Tabellenentgelte gelten dann bis zum 31. August 2023. Zu diesem Zeitpunkt wird dann die nächste Tarifrunde beginnen.

Mit freundlichen Grüßen,

Eure MAV

 

Quelle: ag mav in den Diakonischen Werken Niedersachsens 

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