Anrechnung der Covid-19-Impfungen als Arbeitszeit

Erstellt von mav |

Arbeitgeberaushang!

1.+2. Impfung (zusammen 60 Minuten) + Booster (30 Minuten) werden als Arbeitstzeit angerechnet.

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitarbeitende,

im Rahmen der Pandemiebewältigung unterstützt Ihr Arbeitgeber weiterhin die Impfbereitschaft jedes einzelnen Mitarbeitenden.

Allen Mitarbeitenden wird jeweils die vollständige Covid-19-Impfung (1. + 2.Impfung) pauschal 60 Minuten Arbeitszeit (unabhängig von der Anzahl und Dauer der Impftermine) gutgeschrieben. Zusätzlich wird nun auch für die Auffrischungs-/Booster-Impfung 30 Minuten Arbeitszeit pauschal vergütet. Mitarbeitende könnten somit maximal 90 Minuten (pauschal) für alle erfolgten Covid-19-Impfungen erhalten.

Dies gilt nicht für Mitarbeitende, die auf Veranlassung oder Duldung des Arbeitgebers bereits wähend der vergüteten Arbeitszeit geimpft wurden. Bei vielen Mitarbeitenden ist für die 1. + 2. Impfung bereits eine Anrechnung erfolgt. Daher gilt: Die Arbeitszeit wird nur einmalig gutgeschrieben.

Sollte der Impftermin außerhalb der Arbeitszeit oder in der Freizeit stattfinden oder stattgefunden haben, wird dies auch pauschal mit 60 Minuten Stunde und/ oder 30 Minuten Arbeitszeit gutgeschrieben. Darüber hinaus erfolgt keine Zeitgutschrift.

Sofern Sie den Eintrag ,,Covid-19 1. + 2. Impfung (60 Min)'' o. ,,Covid-19 Booster-Impfung (30 Min)'' nicht selber in Ihrer Zeiterfassung mit 60 und/ oder 30 Minuten hinterlegen können, leiten Sie einen Antrag an Ihren zuständigen Dienstplaner/Vorgesetzten weiter, um die Zeitgutschrift zu erhalten.

Bleiben Sie gesund!

Herzliche Grüße

Quelle: Aushang in den Einrichtungen - Oldenburg, 30.11.2021 - Dennis Poppmann

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